Kommentar zum DBA zwischen Deutschland und Russland

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NACE Revivion 1.1 - abschließender Entwurf 2002

Wirtschaftszweigklassifikationen der Europäischen Union

Überblick

Wirtschaftszweigklassifikationen dienen zur Einordnung von Daten, die sich nur auf die statistische Einheit beziehen, d. h. einen einzelnen Betrieb oder eine Gruppe von Betrieben, die eine wirtschaftliche Gesamtheit, z. B. ein Unternehmen, bilden.

Klassifikationssysteme müssen von Zeit zu Zeit überarbeitet werden, um Veränderungen von Technologien und Wirtschaftsstrukturen Rechnung zu tragen. Die folgende Tabellen entspricht dem aktuellen abschließenden Entwurf der für Statistik zuständigen Abteilung der Europäischen Union.

Die Klassifikation basiert auf dem International Standard Industrial Classification of all Economic Activities (ISIC Rev. 3) der Vereinten Nationen. Weite Teile der ISIC Rev. 3 waren für die Beobachtung und Darstellung der europäischen Volkswirtschaften nur unzureichend gegliedert. Es wurden Anpassung an die Erfordernisse der Europäischen Union vorgenommen, gleicheitig jedoch versucht die Kompatibilität zur ISIC zu bewahren.

  1. Die unterste Ebene der NACE Rev. 1 besteht aus den vierstelligen Klassen.
  2. Die erste Ebene der ISIC Rev. 3 wird in die NACE Rev. 1 übernommen und mit einem Buchstabencode (Abschnitte A-Q) gekennzeichnet. Sie ist in einigen Bereichen in Unterabschnitte mit einem zweistelligen Buchstabencode untergliedert.
  3. Die zweite Ebene der ISIC Rev. 3 (Abteilungen) wird unverändert in die NACE Rev. 1 übernommen.
  4. Die dritte und die vierte Ebene (Gruppen und Klassen) sind den europäischen Erfordernissen entsprechend unterteilt. Die einzelnen Drei- oder Viersteller der NACE Rev. 1 können jedoch auf der drei- oder vierstelligen Ebene der ISIC Rev. 3, aus denen sie abgeleitet wurden, aggregiert werden.
  5. Darüber hinaus bedeutet die Ziffer «9» in der ISIC Rev. 3 immer «Sonstige», während sie in der NACE Rev. 1 wie die übrigen Ziffern verwendet wird, um Platz für mehr Klassen zu schaffen.

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